Mein Ziel ist es, Sie umfassend und in einem Gesamtkonzept zu beraten und Ihnen in steuerlichen wie auch in wirtschaftlichen Dingen mit hoher Beratungsqualität zur Seite zu stehen.
Ich verfüge über eine wirksame Bescheinigung über die Teilnahme an der Qualitätskontrolle nach § 57a der Wirtschaftsprüferordnung und bin daher berechtigt gesetzliche Jahresabschlussprüfungen gemäß § 319 Abs. 1 HGB durchzuführen.
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